Hygienerichtlinien | Esaka Dojo Münster

 

Mit der Teilnahme am Training erklären sich alle Iaidoka (und Gäste) verbindlich mit der Einhaltung der aktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW einverstanden (hier die aktuellen Regelungen des Stadtsportamt Münster). Dabei verstehen wir die gesetzlichen Regelungen lediglich als Mindeststandards, die Eigenverantwortung nicht ersetzen können. 
Risikopatient:innen bleiben dem Training in Eigenverantwortung nach Möglichkeit fern. 
Im Interesse aller ist die Dojoleitung auch abseits des Trainings bei entsprechenden Symptomen und/oder Quarantäneauflagen zeitnah zu informieren!

Die wichtigesten aktuellen Regeln

  • Die Teilnahme am Training ist aktuell nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich.
    Entsprechende Nachweise sind vor dem Training vorzulegen. 
    Als Test gilt nur ein amtlicher negativer Test – dieser darf seit dem 10. November nur noch max. 24 Stunden alt sein. 
  • Teilnehmer:innen und Zuschauer:innen müssen sich vor Ort in eine Kontaktliste zur potentiellen Nachverfolgung eintragen.